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  Das Laserverfahren
 

Ziel aller Laserverfahren ist es, die zentrale Hornhaut des fehlsichtigen Auges so zu verändern, dass nach OP die Lichtbrechung der eines Normalsichtigen entspricht. Es entsteht wieder ein scharfes punktförmiges Netzhautbild.

 

Bei einer Kurzsichtigkeit wird die Hornhaut zentral abgeflacht, bei einer Weitsichtigkeit am Rand aufgesteilt. Bei der Hornhautverkrümmung kommt ein kombiniertes bandförmiges Abtragungsprofil zur Anwendung.
Seit 1986 wird dafür der Eximer- Laser verwendet, zunächst als sogenanntes PRK- Verfahren (photorefraktive Keratektomie) direkt auf der Hornhautoberfläche. Anfang der 90er Jahre wird daraus zunächst die LASEK (Laser- epitheliale- Keratomileusis) und dann die LASIK (Laser- insitu- Keratomileusis) weiterentwickelt, die seit 1999 in Deutschland wissenschaftlich anerkannt ist. Bis heute sind ca. 30 Millionen Menschen erfolgreich mittels Laserchirurgie weltweit behandelt worden.

 

Die grundsätzlich ambulant durchgeführte Operation erfolgt nach Tropfanästhesie in drei Schritten, wobei sich LASEK und LASIK hauptsächlich im ersten Schritt unterscheiden.