Trotz hoher Erfolgsquote wird die Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Private Krankenkassen entscheiden im Einzelfall.
Optimeyes unterstützt alle Bemühungen um Kostenerstattung nach Kräften.
Die Leistungen werden nach Kostenvoranschlag gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für ärztliche
Privatleistungen berechnet. |